Allgemeine Geschäftsbedingungen isports AG für Endkunden (Konsumenten)
1. Zustandekommen des Vertrages
2. Preise
3. Vertragsabwicklung
4. Versandrisiko
5. Mangelhafte Ware
6. Garantiebestimmungen
6.1 Garantie-Leistungen
- Die Laufzeit der Garantie für Neugeräte beginnt ab Kaufdatum – hier massgebend ist die Kaufquittung (bitte diese sorgfältig aufbewahren). Um unsere Service-Leistungen während der Garantiezeit erbringen zu können, benötigen wir eine Kopie des datierten Kaufbeleges. Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für Erstkäufer.
- Falls ein Recht auf Garantie besteht und der betreffende Mangel nicht mit Hilfe des Händlers oder der Servicestelle der isports AG über telefonische oder andere nicht vor Ort stattfindende Massnahmen behoben werden kann, wird das Gerät oder das betreffende Geräteteil ausgetauscht oder repariert. Schadenersatz oder sonstiger ähnlicher Ersatz in jedweder Form ist ausgeschlossen. Sollte im Falle des Austausches eines Gerätes oder Geräteteils das betreffende Gerät oder das betreffende Geräteteil nicht mehr verfügbar sein, kann die isports AG die entsprechende Garantieleistung durch Lieferung eines ähnlichen und gleichwertigen Gerätes oder Geräteteils erfüllen.
- Eine Lieferung von Ersatzteilen oder eine Reparatur, verlängern die Garantiezeit nicht. Auch eine Lieferung eines Ersatzgerätes verlängert die Garantiezeit nicht und löst somit keine neue Garantielaufzeit aus.
- Sollten irgendwelche Eingriffe an den Geräten vorgenommen worden sein, die nicht mit der isports AG vorher abgestimmt worden sind, erlischt die Garantie.
- Unbedingt zu beachten sind alle Montageanleitungen v.a. Aufbau, Aufstellungsort, Sicherheit, Anwendung und Wartung. Eine Nichtbeachtung führt zu Verlust der Garantie.
- Die Garantieleistungen in der Schweiz und Liechtenstein beschränken sich auf Geräte, die über die isports AG importiert und vertrieben wurden.
6.2 Ausschluss aus der Garantie
- Reparatur oder Ersatz von Verschleissteilen (Batterien, Keilriemen, Lenkerüberzüge, Verstellmechanismen etc.)
- Occasions-Geräte bzw. gebraucht gekaufte Geräte
- Wenn der Kaufnachweis nicht erbracht werden kann (Kaufbeleg, Quittung, Kassenbeleg)
- Mängel aufgrund einer unsachgemässen oder zweckfremden Handhabung oder einer Manipulation welche nicht mit der isports AG abgesprochen war. Nichtbeachtung der Bedienungs- und Trainingsanleitung, unzureichender Pflege und Wartung, Korrosion und Oxidation durch Feuchtigkeit oder Schweiss, unsachgemässem Transport, Lagerung und Nutzung ausserhalb des Wohnbereiches (z.B. Garage, Wintergarten, Balkon, Sauna, Hallenbad oder ähnliche feuchte Umgebung etc.) oder absichtlicher oder fahrlässiger Beschädigung.
- Defekte durch unsachgemässen Zusammenbau in Eigenregie oder unqualifizierte Partner des Kunden.
- Geringfügige Mängel, welche die Gebrauchstauglichkeit des Gerätes nicht beeinträchtigen
- Höhere Gewalt oder unsachgemässer Transport
- Der falsche Einsatzbereich, resp. die Überbeanspruchung oder Zweckentfremdung des Gerätes wird durch die Garantie nicht gedeckt. Der jeweilige Einsatzbereich (Heimgebrauch, halbkommerzielle Anwendung oder vollkommerzielle Anwendung wie Studiogebrauch), für welchen ein Gerät konzipiert wurde ist bei den detaillierte Garantieinformationen, direkt im Register „Garantie“ des jeweiligen Gerätes ersichtlich.
- Nicht über die isports importierte Geräte, sprich Grauimporte, sind von der Garantie in der Schweiz und Liechtenstein klar ausgeschlossen!
6.3 Kaufbeleg, Seriennummer und genaue Modellbezeichnung
- Um die Serviceleistungen innerhalb der Garantie ausführen zu können, benötigen wir die Erbringung des Kaufnachweises (Kaufbeleg, Quittung, Kassenbeleg). Diese muss im Garantiefall vorgelegt werden. Hier befindet sich auch meist die genaue Modellbezeichnung.
- Damit wir die genaue Modellversion identifizieren können, benötigen wir auch für unsere Qualitätskontrolle in jedem Service-Fall die Angabe der Geräte-Seriennummer. Dabei handelt es sich um die Nummer auf einer weissen Klebeetikette unterhalb des Strichcodes. Diese Etikette befindet sich in den meisten Fällen neben der Buchse des Netzadapters oder genau gegenüberliegend unten am Gerät.
6.4 Was tun im Falle einer Störung
- Überprüfen Sie bitte nochmals die Montage Ihres Gerätes anhand der Montageanleitung. Lesen Sie die Bedienungsanleitung.
- Sollte alles korrekt montiert sein und die Störung immer noch vorhanden sein, so ist eine detaillierte Schadenbeschreibung/Störungsmeldung erforderlich
- Folgende Angaben werden von uns zwingend benötigt: Modell-Gerätebezeichnung, Serien-Nummer sowie Kaufbeleg.
- Technische Probleme und daraus allenfalls abzuleitende Garantieansprüche müssen sofort nach deren Feststellung wahlweise an den Fachhändler oder an isports AG schriftlich gemeldet werden.
- Der Fachhändler oder die Servicestelle der isports AG werden zuerst versuchen, die Störung telefonisch in Zusammenarbeit mit dem Kunden zu beheben. Sollte dies nicht gelingen, so wird eine effiziente und kundenfreundliche Lösung gesucht.
- Ihr Fachhändler und die isports AG sind bemüht, die Garantieleistungen für den Kunden unkompliziert zu handhaben, was auch Reparaturen am Aufstellungsort des Gerätes beinhalten kann.
- Nach Rücksprache mit dem Fachhändler und unserer Servicestelle, sollte ein Produkt möglichst in der Originalverpackung, zusammen mit den oben genannten vollständigen Angaben, beim Fachhändler zur Reparatur abgegeben werden. Transportschäden wegen unzureichender Verpackung bei den Rücksendungen stehen ausserhalb jeder Hersteller- und Lieferantenhaftung.
7. Rücksendungen
- Bitte schicken Sie uns vorab eine E-Mail auf info@isports.ch und teilen Sie uns mit, ob Sie für die Rücksendung Austauschartikel oder eine Rücküberweisung möchten
- Im Originalzustand (also ungebraucht) mit unversehrter Originalverpackung
- Vollständig frankiert zurück
- Innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung – nach Ablauf dieser Frist erlischt das Recht auf Umtausch
- Lieferschein oder Kopie davon dem Paket beilegen.
- Ersatzteile sind grundsätzlich nicht rückgabeberechtigt
8. Geringfügige Modellabweichungen
9. Unmöglichkeit der Lieferung
10. Bezahlung
10.1 Bezahlung mit TWINT, Kreditkarte oder Debitkarte
10.2 Bezahlung per Vorauskasse oder auf Rechnung mit Banküberweisung
10.3 Kauf auf Rechnung
Um auch Endkonsumenten in unserem Shop den Kauf auf Rechnung zu ermöglichen, arbeiten wir hierzu mit unserer Partnerfirma MF-Group in St. Gallen zusammen. MF-Group macht eine Bonitätsprüfung in Real Time und stellt Ihnen (nach erfolgreicher Bonitätsprüfung) direkt Rechnung sowie Abzahlungsmöglichkeiten (Ratenzahlung).
10.4 Eigentumsvorbehalt
11. Versand und Montage
11.1 Versand- und Transportkosten
Lieferungen in der Schweiz und Liechtenstein bei Bestellwert von weniger als CHF 99
- CHF 9.90 (inkl. MwSt.)
- Zustellung in der Regel innert 1 Werktages mit online Tracking via DPD Home oder Post Priority
Lieferungen in der Schweiz und Liechtenstein bei Bestellwert ab CHF 99
- immer versandkostenfrei (ausgenommen Ersatzteile)
- Artikel bis 30 kg: Zustellung in der Regel innert 1 Werktages mit online Tracking via DPD Home oder Post Priority
- Artikel über 30 kg: Zustellung in der Regel innert 2 - 3 Werktagen mit Planzer Logistics
- Grossgeräte mit Montage: Zustellung ca. innert 1 Woche mit Sprinter Service (Transport inkl., Montage gegen Aufpreis)
Lieferverspätungen
11.2 Montagekosten Grossgeräte
Heimtrainer, Rudergeräte & Hantelbänke | CHF 99.00 |
| Crosstrainer mit Heckantrieb & Power Towers | CHF 169.00 |
| Crosstrainer mit Frontantrieb | CHF 199.00 |
| kleinere Kraftstationen & Laufbänder bis 100 kg | CHF 269.00 |
| Laufbänder über 100 kg | CHF 389.00 |
| grosse Kraftstationen | CHF 699.00 |
| grosse Multistationen (Functional Trainer) | CHF 999.00 |
Ankündigung der Sendung
Die Ankündigung der Montagelieferung erfolgt wenige Tage nach Eingang der Bestellung telefonisch, sofern das Gerät bei uns an Lager ist.
Bei Montagelieferungen bitten wir Sie möglichst genaue Angaben über den Standort zu machen, wie zum Beispiel Breite der Treppe, Breite der Türen, Stockwerk, ob Lift vorhanden oder nicht etc.
Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten Liefertermin nicht entgegen, können ihm die entstandenen Lieferkosten und Umtriebe belastet werden.
Zugang zum Standort
Lieferungen an Standorten mit schwierigen Standort-/Einbringungsbedingungen und/oder ohne Parkierungsmöglichkeiten für Lastwagen etc. werden nur nach Vorabklärung und mit Kosten nach Aufwand ausgeführt. Sollte der Transport der Geräte an den definitiven Standort nur mit Umzugshilfen oder Ähnlichem möglich sein, behält sich isports das Recht vor, solche Montageaufträge und Lieferungen abzulehnen oder die Preise anzupassen.
Prüfung der Lieferung
Jede Lieferung muss bei der Übernahme sorgfältig geprüft werden. Schäden am Karton und/oder offensichtliche Beschädigungen müssen dem Spediteur sofort gemeldet, auf dem Übernahmeschein/Lieferschein vermerkt und vom Fahrer bestätigt werden.
Die Ankündigung der Montagelieferung erfolgt wenige Tage nach Eingang der Bestellung telefonisch, sofern das Gerät bei uns an Lager ist.
Bei Montagelieferungen bitten wir Sie möglichst genaue Angaben über den Standort zu machen, wie zum Beispiel Breite der Treppe, Breite der Türen, Stockwerk, ob Lift vorhanden oder nicht etc.
Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten Liefertermin nicht entgegen, können ihm die entstandenen Lieferkosten und Umtriebe belastet werden.